Liebe Kameradinnen und Kameraden,
seit heute liegt – vorab per e-mail übermittelt – das Verbot der Polizei Dortmund für die Demonstration am Antikriegstag in Dortmund – 5. September – vor. Die Anfechtung des Verbotes liegt in meinen Händen. Die Anrufung der ersten Instanz – Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – soll bis Ende dieser Woche erfolgen. Das Verfahren wird natürlich nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben. Die einzelnen Verfahrensschritte werden regelmäßig dokumentiert. Da das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster traditionell gegen uns eingestellt ist, muß damit gerechnet werden, daß eine endgültige Entscheidung über die Durchführbarkeit der Demonstration erst kurzfristig ergeht.
Daß das Verbot nunmehr vorliegt, heißt auch, daß die Versammlung zur Zeit nicht mehr beworben werden darf. Netzseitenbetreiber, die Werbung für die Veranstaltung gemacht haben, wird empfohlen, den eigentlichen Aufruf von ihrer Netzseite zu nehmen. Zulässig ist allerdings der Hinweis darauf, daß, wann und wo und zu welchem Thema eine Veranstaltung stattfinden soll, sofern die Gerichte das Verbot aufheben.
Gedrucktes Werbematerial wie Handzettel oder Aufkleber sollten bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr verbreitet werden.
Mit besten Grüßen
Christian Worch

