Am 3. Oktober 1990 trat die ehemalige DDR nach Artikel 23 GG offiziell der BRD bei. In diesem Artikel war der Geltungsbereich des GG festgelegt und befand sich die Beitrittsklausel für die übrigen deutschen Staatsgebiete. Allerdings gab es am 3.10. überhaupt keinen Artikel 23 mehr, nach dem der Beitritt der fünf neuen Bundesländer hätte stattfinden können. Das ist in der Ausgabe des Grundgesetzes vom 30.09.1990 nachzulesen, dort heißt es „Artikel 23: (aufgehoben)“
Fragt man bei staatlichen Institutionen (in Bezug auf geltendes Völkerrecht) nach, wie so etwas denn sein könne, wird abgeblockt oder ausgewichen. Auch die „freien“ Medien dürfen dazu keine Stellung beziehen.
Im Folgenden einige historische Fakten:
Der Deutsche Einigungsvertrag wurde bereits am 28. August 1990 unterzeichnet und die DDR ist bereits zu diesem Zeitpunkt mit Wirkung zum 3. Oktober gemäß Artikel 23 zur BRD beigetreten. Vorher war der Artikel 23 ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen worden.
Artikel 23 (alt):
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
In diesem Artikel ist das Saarland nicht erwähnt, er wurde also nicht laufend aktualisiert. Das hätte aber spätestens zum Beitrittstermin am 3. Oktober geschehen müssen.
Inoffiziell wurden aber folgende Sachverhalte beschlossen:
1. Das Grundgesetz gilt in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, und Bayern.
2. Der Beitritt der früheren Ostgebiete Schlesien, Pommern, Ostpreußen und Ost-Brandenburg ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Oder-Neiße-Linie wird als Westgrenze Polens für alle Ewigkeit anerkannt.
Offiziell gibt es nirgends ein solches Schriftstück, denn die westdeutsche Vasallenregierung hatte nicht die Befugnis von den Alliierten, eine solche Grundgesetzänderung zu beschließen. Auch sonst gibt es kein Gesetz in dem der zukünftige Geltungsbereich des Grundgesetzes verbindlich geregelt ist. Es wurde zwar die Präambel des Grundgesetzes dementsprechend geändert, aber eine Präambel hat definitiv keine Gesetzeskraft, denn sonst hieße sie nicht Präambel sondern Artikel 1.
Nicht gestrichen wurde hingegen der Artikel 146 , in dem die deutsche Wiedervereinigung endgültig geregelt wird. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde definitiv nicht für die Ewigkeit konzipiert, sondern es war ausdrücklich als Übergangslösung während der Besatzung vorgesehen. Dieser Artikel 146 ist heute noch gültig und offenbart schwarz auf weiß das Legitimationsdebakel der BRD. Man liest:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Von dem deutschen Volke wurde faktisch NIE mehr eine Verfassung beschlossen. Das dem Volke nach dem Kriege aufgezwungene Grundgesetz gilt dennoch bis heute. Doch davon will die Regierung der BRD nichts wissen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist demzufolge kein selbständiger Staat im völkerrechtlichen Sinn, sondern immer noch eine Besatzungszone. Die BRD ist insbesondere nicht rechtmäßiger Nachfolger des Deutschen Reiches. Wenn dem so wäre, dann hätte die BRD sich schon längst zu einem solchen erklärt. Dies ist aber bekanntlich nicht geschehen. Die Amerikaner haben nämlich 1990 ausdrücklich darauf bestanden, dass der provisorische Status des immer noch besetzten Deutschen Reiches bestehen bleibt. Das ist im Zusatzprotokoll zum Deutschen Einigungsvertrag ausdrücklich so festgeschrieben.[1]
Was steckt hinter diesem Verhalten?
Ursprünglich wollten die USA und die Sowjetunion die Wiedervereinigung von ganz Deutschland in den Grenzen von 1937 in die Wege leiten. Ein ausführliches Angebot lag vor, und Polen wäre mit der Abtretung der besetzten deutschen Gebiete einverstanden gewesen, das wäre nur eine Frage des Preises gewesen. Denn die Polen sind heute mit Begeisterung in der EU und in der NATO, noch viel lieber wären sie in Deutschland! Deutschland gehörte schon 1990 zu den beliebtesten Ländern der Welt. Deshalb waren die Parteivorsitzenden Helmut Kohl und Hans Dietrich Genscher vehement gegen die Wiedervereinigung von ganz Deutschland, weil die rheinisch-katholische CDU in den ehemaligen Ostgebieten bis auf weiteres keine Mehrheit mehr zustande gebracht hätte und die Partei der Leistungsträger und Besserverdienenden deutschlandweit extrem viele Stimmen verloren hätte.
Helmut Kohl, der Kanzler der deutschen Einheit , hat die Wiedervereinigung von ganz Deutschland genau aus diesem Grunde absichtlich verhindert. Es muss ihm aber auch zugestanden werden, dass die endgültige Wiedervereinigung von ganz Deutschland damals auch im Westen auf große Skepsis gestoßen wäre. Kohl hat möglicherweise das einzig Richtige getan, weil sonst Oskar Lafontaine mit seinen Sozialneidparolen wahrscheinlich an die Regierung gekommen wäre und die deutsche (Teil-)Vereinigung definitiv verhindert hätte. Die SPD war strikt gegen die deutsche Einheit (auch wenn sie noch 1949 dem Volke etwas anderes vorgegaukelt hatte, siehe Wahlplakat), weil die Genossen bis dato mit ihren Genossen heimlich Champagner genossen hatten.[2]
Im Mai 1990 begann in Paris die 4+2-Konferenz, bei der die Außenminister der vier Besatzungsmächte als Hauptdarsteller und die der beiden deutschen Staaten als Gäste die internationalen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung ausarbeiten sollten. Soweit kam es aber nicht, denn unabhängig davon hatten Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow ihr Ding im Alleingang durchgezogen:
Kohl traf sich am 15. und 16. Juli 1990 mit Gorbatschow im Kaukasus. Dort besprachen sie ganz privat die außenpolitischen Aspekte der Deutschen Einheit, ohne die Vier Mächte mit einzubeziehen. Es wurde beschlossen, dass ganz Deutschland in der NATO bleibt, die russischen Truppen innerhalb vier Jahren Deutschland verlassen und Deutschland im Gegenzug die Oder-Neiße Linie als Westgrenze Polens für immer anerkennt.
Es sei noch einmal daran erinnert: Die BRD gilt juristisch als nicht souveräner Staat. Wir stellen fest: „Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“[3] Es sei auch daran erinnert, dass 1945 nur die Deutsche Wehrmacht kapituliert hat, nicht aber die Kriegsmarine und schon gar nicht das Deutsche Reich selbst.
Folglich – und das ist das Entscheidende – hatte Helmut Kohl überhaupt keine rechtliche Befugnis, den deutschen Osten zu verschenken, da dieser kein Rechtsnachfolger Adolf Hitlers war. Deshalb wurde diese Entscheidung auch nicht ins Grundgesetz aufgenommen, sondern man ließ diesen Artikel einfach verschwinden.
Die deutschen Ostgebiete befinden sich seither unter völkerrechtswidriger Fremdherrschaft.
Ganz Deutschland soll es sein!
Was die Großväter einst Heimat genannt, ist auch heut’ noch Deutsches Land!
Quellen:
Michael Köhne über den verschwundenen Artikel 23 [teilw. übernommene Passagen, gekürzt, leicht geändert und ergänzt. Die Redaktion. ]
Komissarische Reichsregierung – FAQ [Getarnte Seite des Bundesnachrichtendienstes - Anm. v. M. Köhne dazu siehe hier, gelb markierter Absatz]
[1] Rensmann, Michael: „Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland“, NOMOS-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2002
[2] „Angst vor den Akten“, Der Spiegel, Nr. 35/1992
[3] Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1)
Denkanstöße :
Dr. Kersten Radzimanowski über den 2+4-Vertrag
Karl Albrecht Schachtschneider, „Deutschland wurde nie richtig souverän“, in der österreichischen Wochenzeitung „Zur Zeit“ Nr. 21/2009.
Ein Dank an die AG Schwaben für die Zusammenfassung.


