Als der Vermieter eines Hammer Aktivisten auf seine politische Einstellung aufmerksam wurde, flog ihm heute ein Brief eines Anwaltes in den Briefkasten. Diesen wollen wir folgend im Auszug und kommentiert wiedergeben:
„Sie verfügen offensichtlich über eine rechtsradikale und damit verfassungsfeindliche Gesinnung.“
Zunächst mal fragen wir uns, welche „Verfassung“ hier überhaupt gemeint sein könnte. Doch nicht etwa das ominöse „Grundgesetz“, dieses vom Alliierten Kontrollrat dem Deutschen Volk aufgezwungene Provisorium?
„Mit Ihrem äußeren Erscheinungsbild bringen Sie Ihre rechtsradikale Einstellung sichtbar zum Ausdruck, z. B. durch das Tragen von Springerstiefeln.“
Der Kamerad befindet sich nicht einmal im Besitz von Springerstiefeln. Was würden eigentlich die Fallschirmjäger der Bundeswehr dazu sagen, wenn sie wüßten, daß ihr obligatorisches Schuhwerk Kennzeichen einer „rechtsradikalen Einstellung“ sein soll?
„Sie feierten mehrfach mit Gleichgesinnten unter dem extrem lauten Abspielen von rechtsradikaler Musik und dem ebenso extrem lauten Brüllen von rechtsradikalen Parolen ‚Saufgelage‘ bis in die Morgenstunden, weshalb mehrfach die Polizei bei ihnen vorstellig wurde und wodurch die anderen Mitmieter erheblich in ihrer Nachtruhe gestört wurden.“
Die Polizei erschien ein einziges Mal bei dem Kameraden wegen angeblicher „Ruhestörung“ und das auch nur deshalb, weil ein anderer Mieter es anscheinend nicht für nötig hielt, selbst um etwas Ruhe zu bitten.
„Sie verhielten sich stets aggressiv gegenüber dem ehemaligen Mitmieter Öztürk und dessen Familie. Durch Ihre ständige Aggressivität und durch Ihre mehrfach lauthals geäußerte Forderung an diesen, Deutschland zu verlassen, versetzten Sie den ehemaligen Mitmieter Öztürk und dessen Familie derart in Angst, dass dieser den Mietvertrag mit meinem Mandanten kündigte.“
Hier beginnt nun die ganz freche Verleumdung unseres Kameraden. Zwischen ihm und dem Mieter Öztürk gab es nicht ein einziges Mal Ärger, geschweige denn, daß irgendwelche „lauthals geäußerten Forderungen“ gefallen wären. Unser Kamerad erwägt, Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den Vermieter einzulegen.
„Mein Mandant fand auf dem Dachboden über 20 von Ihnen dort gelagerte Flugblätter einer verfassungswidrigen Organisation. Aufgrund der vorstehenden Sachverhalte wird gegen Sie wegen des gemäß § 86 StGB verbotenen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und wegen des gemäß § 86a StGB verboten Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation ermittelt. “
Die Flugblätter dieser angeblich „verfassungswidrigen Organisation“ war NPD-Material zur Bundestagswahl (!), die der Kamerad in seiner Eigenschaft als Wahlhelfer dort aufbewahrte. Warum deshalb Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden sollen, bleibt ein weiteres großes Fragezeichen in dem Schreiben des Advokaten.
Zum Ende des Schreibens wird die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zwischen dem Aktivisten und seinem Vermieter ausgesprochen, wogegen natürlich Klage eingereicht wird.

