In den letzten paar Tagen haben viele Webseiten neue Nachrichten über
das Ergehen Ernst Zündels im Gefängnis gebracht. In solchen Berichten
wird die Behauptung aufgestellt, er sei todkrank, im Krankenhaus, ans
Bett gefesselt und müsse ständig auf der linken Seite liegen – um ihn
an der Flucht zu hindern!
DIESE BEHAUPTUNGEN SIND RUNDWEG FALSCH !
Praktisch jeden Tag kann ich Ernst kurz telefonisch sprechen, und ich
kann Euch versichern, daß er noch immer der alte ist – selbstsicher, klar
und entschlossen.
In Wahrheit ist es so, daß er am linken Arm einen schmerzhaften
Anfall von Gürtelrose hatte, die vor einigen Wochen ambulant behandelt worden
ist. Weiter nichts! Er war nicht einen Tag im Krankenhaus!
Hier als Erinnerung für Euch zwei schon etwas ältere Texte, die in
verschiedenen europäischen Blättern und auf vielen Webseiten
erschienen sind, die zusammenfassen, worum es im Zündel-Fall geht:
“Politische Justiz: Rückfall ins Mittelalter – Ernst Zündel wurde die
vorzeitige Freilassung wegen guter Führung verweigert. Er versprach,
nicht mehr zum Holocaust-Thema zu publizieren, ** lehnte es aber ab,
seine Aussagen zu diesem Thema zu widerrufen oder zu bereuen.
Die Aussetzung der Reststrafe wegen guter Führung wurde abgelehnt,
weil Herr Zündel “eine selbstkritische Auseinandersetzung” vermissen
lasse und er auch nicht behauptet, eine solche durchgeführt zu haben.
Herr Zündel hat gegen den Bescheid Beschwerde eingelegt, und seine
Rechtsanwältin hat besonders darauf hingewiesen, daß die Begründung
zur Ablehnung der vorzeitigen Freilassung klar gegen die Artikel 9
und 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte verstößt.”
(Quelle: PHI vom 25.9.2009)
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Mannheim / Ba-Wü: Anfang März endet die Haftstrafe von Ernst Zündel,
der bekanntlich zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war, weil
er sich erlaubt hatte, bestimmte geschichtliche Details der
Zeitgeschichte anders zu sehen als die offizielle staatlich
verordnete Geschichtsschreibung. Zwar äußerte er diese Ansichten
keineswegs in der Bundesrepublik, sondern auf dem amerikanischen
Kontinent, wo derlei keineswegs strafbar ist, doch rettete ihn das
nicht vor Auslieferung und Inhaftierung.
So sitzt Zündel, die kanadische Auslieferungshaft mit eingeschlossen,
die ihm keineswegs als Untersuchungshaft von der Gesamtstrafe
abgezogen wurde, wie es für gewöhnlich üblich ist, seit dem 5.
Februar 2003 in Haft, weil er es gewagt hat, eine andere Meinung zu
äußern, als sie in den bestimmenden politisch korrekten Kreisen
vorherrscht und für opportun gehalten wird..
Wenn er also im März freigelassen wird, hat er insgesamt sieben Jahre
Haft verbüßt. In kanadischer Haft befand sich Zündel in einer
Einzelzelle, in der rund um die Uhr das Licht brannte und alle 20
Minuten lautstark kontrolliert wurde, ob er noch am Leben sei. Die
Zelle besaß kein Fenster, und es gab weder Tisch noch Stuhl. Bücher,
Zeitschriften, garnicht zu reden von einem Fernseher, waren verboten.
Die Inhaftierung in Kanada beruhte auf ein Sondergesetz, das speziell
nach dem 11. September 2001 geschaffen worden war, bei dem der
Angeklagte keine Verteidigungsmöglichkeit besaß und nicht einmal
wußte, welche Straftat man ihm eigentlich vorwarf. Dieses Sondergesetz,
durch das insgesamt überhaupt nur sieben (7) Personen verurteilt
wurden, wovon sechs [angeblich] islamistische Terroristen, und der
siebte eben Ernst Zündel, wurde nach der Ausweisung von Zündel vom
obersten Verfassungsgericht Kanadas als verfassungswidrig erklärt.
(Altermedia 22.12.2009)
Ernst sieht seiner Freilassung am 1. März mit Zuversicht entgegen -
wobei er durchaus mit zusätzlichen Verstößen gegen seine Menschenrechte
rechnet – wie z.B. juristischen und behördlichen Schikanen, um ihn
an der Rückkehr zu seiner Familie in den Vereinigten Staaten zu
hindern. Es werden auf beiden Seiten des Atlantiks bereits Schritte
unternommen, derartige Verletzungen der Menschenrechte vorzubeugen
und, wenn nötig, zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit zu
bringen. Ernsts politische Feinde haben sich selber nie völlig
klargemacht, daß jeder Verstoß gegen seine Menschenrechte auch eine
kraftsprotzende Saat zur Verbreitung der geschichtlichen Wahrheit in
sich trägt!
Ich bin an Verbindungen zu Mitarbeitern alternativer Medien aus
möglichst vielen Ländern interessiert, die bereit sind, in Mannheim
vor Ort zu sein, um Ernsts Freilassung und möglicherweise ein
Interview zu filmen.
Da die BRD nun einmal ein Polizeistaat mit einer Zensurgesetzgebung
ist, welche die ehemalige Sowjetunion rotwerden lassen würde , mag
dies möglich sein oder vielleicht auch nicht. Immerhin, ein Versuch
kann nicht schaden.
Medienkontakte und weitere Information bitte anirimland@bellsouth.net

