Eine Reaktion zu “§§ 111,126, 130, 131, 140, 185, 240 StGB – 05/2010 – Erlaubte Aufrufe gegen „Rechts“”

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nach paragraf 111stgb macht sich jeder strafbar der vermummt gegen die polizei oder sonstige hoch personen des staates vorgeht ob mit steinen oder anderen wir kämfen auf der straße und zwar friedlich wie “89″ aber wir werden politisch und privat zerschlagen aber wir sind auch keine mitglieder im cfr oder anderen deutsch feindlichen organisationen. wir denken deutsch und gerecht ( NATIONAL & SOZIAL) es ist schade das in einer demokratie (dictatur) eine freie opposition keine eigene meinung haben darf und was sie sagt verboten wird !!!!!
es ist traurig aber unser kampf geht weiter, wir haben unsere gegner im auge !!!!!

ihrwißtwer am 13. Juni 2010 um 21:50
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