Ein viel zu mildes Urteil von 15 Monaten auf Bewährung bekam Jörg Tauss vom Landgericht Karlsruhe zugesprochen.
Er bestritt nach wie vor, dass Material aus privatem Interesse besitzt und getauscht zu haben.
Vielmehr, um Haut und Karriere zu retten, schob er es auf dienstliches Interesse. Nur wo bitte schön Herr Tauss ist Ihr dienstlicher Auftrag dafür gewesen? Wer gab Ihnen die Anweisungen dazu und warum haben Sie die Ergebnisse nie gemeldet?Insgesamt fand man bei ihm mehr als 200 Bilddateien und drei DVDs mit harter Kinderpornografie. Diese zeigen überwiegend den Missbrauch von kleinen Jungen.


