Eine Reaktion zu “12/2010 – § 86a StGB – Kennzeichen in englischer Sprache sind erlaubt”

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Mahlzeit, ich bin mal so frech und poste mal was im Blog. Sieht schick aus! Ich bin auch seit einige Zeit mit WordPress beschaeftigt einige Dinge verstehe ich aber noch nicht so ganz. Dein Blog ist mir da immer eine willkommene Motivation. Weitermachen!

Philomena am 23. Dezember 2010 um 11:09
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