Ab dem 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Was ändert sich dadurch für den deutschen Arbeitnehmer:
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürgern, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben zu dürfen wie die Angehörigen dieser Staaten. Mit dem Wegfall der Übergangsbestimmungen erhalten die Bürger der 2004 der EU beigetretenen Staaten uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für die Bürger Rumäniens und Bulgariens gilt das allerdings noch nicht.
Die bisherigen Beschränkungen in Form von Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren entfallen, Das gilt ab dem 1. Mai 2011 auch für Dienstleister aus diesen Staaten in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland.
Bau-Handwerk befürchtet massive Lohndrückung
Die IG Bau rechnet mit einem deutlichen Wachstum von Entsendefirmen. Denn nach dem Kollaps des Baumarktes in Großbritannien würden mehrere Hunderttausend Arbeitnehmer nach Polen sowie Irland zurückkehren. Zwar könnten viele einen Arbeitsplatz in der jeweiligen Heimat finden, aber längst nicht alle. Zudem sei die Arbeitslosenunterstützung in diesen Ländern gering.
Deshalb befürchtet der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes einen massiven Lohnverfall. Selbst wenn ausländische Betriebe deutschen Mindestlohn zahlen müssen, seien polnische Arbeitnehmer aufgrund der geringeren Sozialleistungen im Heimatland immer noch günstiger als Deutsche. Die IG Bau betrachtet auch das Problem der Scheinselbstständigen mit Sorge. Denn sie müssten weder Tarif- noch Mindestlohn zahlen und sparten die Beiträge für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft.
Hohe Hürden für Werkverträge mit ausländischen Betrieben fallen
Noch bis zum 1. Mai müssen Werkverträge in der Bauwirtschaft zwischen einem deutschen Betrieb und einem Baubetrieb aus einem der oben genannten EU-Beitrittsländer von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Für jeden ausländischen Arbeitnehmer aus einem der Beitrittsländer ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis der Arbeitsverwaltung erforderlich. Für das Verfahren fallen außerdem erhebliche Gebühren an. Diese Beschränkungen für Betriebe der Beitrittsländer entfallen ab dem 1. Mai 2011.
Dazu kommt: Aufgrund der Werkvertragsvereinbarungen sind bisher fast alle Arbeitsagenturen in den neuen Bundesländern sowie auch einige Bezirke in den alten Ländern für das gerade beschriebene Genehmigungsverfahren gesperrt. Das hat zur Folge, dass Werkverträge in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit wie in den neuen Ländern oder im Ruhrgebiet nur äußerst selten genehmigt werden. Diese Sperren werden ab dem 1. Mai 2011 für die EU-Beitrittsländer komplett entfallen. Vor allem Baubetriebe in diesen Regionen könnten daher verstärkt mit Konkurrenz aus den acht Beitrittsländern konfrontiert werden, die 2004 der EU beigetreten sind.
Das Ende der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit wird es vielen osteuropäischen Arbeitskräften ermöglichen, eine Stelle in Deutschland anzutreten. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland behilflich sein dürften vor allem osteuropäische Unternehmen, die ihre Arbeitskräfte zu osteuropäischen Löhnen nach Deutschland entsenden werden. Das Institut für Mittelstandsforschung rechnet damit, dass jährlich 350.000 solcher Arbeitsnomaden ihre Beschäftigten nach Deutschland schicken könnten, und der Experte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erwartet bis zu 700.000 zusätzliche Arbeitnehmer auf dem deutschen Markt.
Der deutsche Arbeitnehmer wird infolge dieser Fremdarbeiterinvasion in einen Konkurrenzkampf um seinen Arbeitsplatz gedrängt werden. Da die zu Humankapital degradierten Osteuropäer in ihren Heimatländern ein im Vergleich zu Deutschland niedrigeres Wohlstandsniveau samt günstigeren Lebenshaltungs- und Lohnkosten gewohnt sind, ist auch ihre Bereitschaft größer, in Deutschland zu Bruttostundenlöhnen von 5 Euro und weniger zu schuften. Zwangsläufige Folgen dieses unfairen Wettbewerbs werden die Herabsenkung der Löhne und das rasante Anwachsen des Niedriglohnsektors in Deutschland sein. Viele Deutsche werden ihren Arbeitsplatz verlieren und einen Ausweg im staatlichen, marodem Sozialsystem suchen, weil sie mit derartigen Hungerslöhnen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien nicht mehr bestreiten können. Diese Politik des Lohndumpings ist unmenschlich und geschieht keinesfalls im Interesse des deutschen Volkes, geschweige denn der deutschen Arbeitnehmer.
Nationales und soziales Aktionsbündnis 1. Mai

