Eine Reaktion zu “§§ 130 StGB – 06/2011 – Versammlung “Fremdarbeiterinvasion stoppen” ist erlaubt”

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Denn der Begriff der “Fremdarbeiter” wurde nicht nur im Zweiten Weltkrieg für die Zwangsarbeiter verwendet, sondern bis in Zeit der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts hinein für in Deutschland arbeitende Ausländer. Auch der Begriff der “Invasion” ist nicht zwingend militärisch gemeint, und es liegt kein Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Ausländer vor.

sissi brautkleider am 11. Juli 2011 um 05:23
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