In unserem Klageverfahren gegen das Bundesinnenministerium hatte das Verwaltungsgericht Berlin (Az.:VG 29 K 184.11) zuletzt dem BMI eine letzte Frist bis zum 25.09.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme gesetzt. Dieser Stellungnahme und somit der Offenlegung aller bisherigen Ermittlungsergebnisse bzw. Vorwürfe ist man nun mit dem Verbot zuvorgekommen. Trotz aller Repressionen (Kontokündigungen, Postdiebstahl, Durchsuchungen, …) hielten wir [...]

