Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema “ausländerkritische Äußerungen”.
Bei einer Demonstration im Oktober 2008 in Bochum zum Thema “Deutsche wehrt euch – gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität” sprach ein Redner unter anderem von “multikulturellem Wahnsinn der etablierten Einheitsparteien….multikulturellem Abgrund….Parallelgesellschaften gehen dazu über, sich ihr Recht zu nehmen, wenn sie es nicht mehr bekommen….Mafiastrukturen aus dem Ausland haben sich in unsere Gesellschaft hineingefressen….” und verwandte dabei mehrmals das Wort “Kampf”. Außerdem skandierte er wiederholt: “Ist der Ali kriminell, in die Heimat, aber schnell…Multikulti ist kein Himmelsgesetz. Multikulti und Masseneinwanderung sind nicht vom deutschen Volk gewollt”. Der Redner erhielt deutlich weniger Beifall als andere Sprecher, und es kam nicht zu ausländerfeindlichen Zurufen der Versammlungsteilnehmer, die Plakate mit dem Versammlungsmotto und einer Internetanschrift mit dem Namen “Ausländerstopp” und ein Plakat mit einer Person mit einem Schlagstock zeigten. Während des Aufzuges kam es zu Protesten von Gegendemonstranten.
Der BGH bestätigte den ergangenen Freispruch durch Urteil vom 20.09.2011, Az. 4 StR 129/11. Diese Äußerungen sind danach – auch bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände der Versammlung – nicht volksverhetzend gemäß § 130 StGB, weil sie mehrdeutig sind und auch so gedeutet werden können, daß sie sich gegen eine bestimmte Politik, nicht aber gegen Menschen, also die Ausländer, richten.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
- Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
- Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im Internet, Aufkleber, Reden und sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich u.a. mit § 130 StGB und auch mit der neuen Gesetzesverschärfung auskennt.
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