Eine Reaktion zu “§ 130 und § 185 StGB – 01/2012 – Vorsicht bei Äußerungen über Zigeuner!”

Kommentare abonnieren (RSS) oder TrackBack URL

Ach Leute, das müßt Ihr doch alle längst begriffen haben:

So darf man diese Typen nicht bezeichnen!

Auch nicht als “Sinti” und “Roma”

Wobei dem “Schwarzwälder Boten” zu entnehmen ist, daß der derzeitige Kripo-Chef von Kehl ja ein “Sinto” ist.

Redet einfach Klartext:

…es sind “Angehörige einer ethnischen, mobilen Minderheit”!

Klabautermann am 28. Januar 2012 um 00:56
Ein Kommentar hinterlassen
Erlaubte Tags : <blockquote>, <p>, <code>, <em>, <small>, <ul>, <li>, <ol>, <a href=>..


 Name


 Mail (wird nicht veröffentlicht)


 Website

Bitte beachten sie, dass ihr Kommentar möglicherweise erst freigeschaltet werden muss.

RSS

Archive

Termine